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BVerwG, 21.01.1969 - IV CB 10.68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ArgeLandentwicklung
Beschwerde, nachträglich zugelassene; Geldabfindung; Minderausweisung von Land; Minderzuteilung; Widerspruch; Zulassung, nachträgliche
Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß. - Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Abfindung eines Teilnehmers eines Flurbereinigungsverfahrens in Geld - Gewährung auf Grund einer nachträglich zugelassenen Abfindungsbeschwerde - Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens über den Umfang (angeblicher) ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.10.1967 - 50 VII 66
- BVerwG, 21.01.1969 - IV CB 10.68
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.01.1959 - I C 155.58
Beanstandung einer Zuteilung in einem Flurbereinigungsverfahrens nach dem …
Auszug aus BVerwG, 21.01.1969 - IV CB 10.68
Die Frage, inwieweit die Abfindung eines Teilnehmers in Geld nach §§ 44 Abs. 3 Satz 2 FlurbG gerechtfertigt ist, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. Urteil vom 13. Januar 1959 - BVerwG I C 155.58 - [BVerwGE 8, 95]). - BVerwG, 24.02.1959 - I C 160.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.01.1969 - IV CB 10.68
Er muß sich mit einer Geldabfindung begnügen, wenn ihm dadurch nicht ein unzumutbarer Nachteil erwächst (vgl. Urteil vom 2.4. Februar 1959 - BVerwG I C 160.57 - RdL 1959, 221).
- BVerwG, 29.11.1978 - 5 B 21.75
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Voraussetzungen der Nachsichtgewährung …
Ob dabei ein Geldausgleich nach § 44 Abs. 3 Satz 2 FlurbG zulässig ist, kann, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Beschluß vom 21. Januar 1969 - BVerwG 4 CB 10.68 - (RzF § 44 III/2 S. 11) ausgeführt hat, nur nach Lage des Einzelfalles beurteilt werden und entzieht sich damit einer grundsätzlichen Klärung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.